Fragen & Antworten

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FAQ

Wie sind Ihre Honorare geregelt – erfolgt die Abrechnung im Voraus, auf Stundenbasis oder als Paketpreis?

Unsere Honorare richten sich nach dem Umfang der gewünschten Leistungen sowie nach der Komplexität Ihrer steuerlichen Situation. Sofern nichts anderes vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung auf Stundenbasis. Für noch mehr Planbarkeit bieten wir Ihnen gerne individuelle Pauschalpreis-Pakete an. Wir legen Wert auf transparente Preisgestaltung und besprechen gerne ein individuelles Angebot mit Ihnen. Am besten vereinbaren Sie dazu einen Termin für ein kostenloses Beratungsgespräch. 

Wie kann ich einen Termin buchen?

Nutzen Sie gerne unser Buchungstool (Verlinkung) Hier können Sie ganz einfach einen Termin buchen: für ein erstes Kennenlernen, Ihre offenen Fragen oder um ein Gefühl für die weitere Zusammenarbeit zu bekommen. Ich freue mich darauf, Sie auf diesem Weg begleiten zu dürfen.Info: Derzeit werden all unsere Meetings online via Zoom/Microsoft Teams geführt.  Diese sind einfache Videokonferenztools. Sie erhalten von uns den Link in der Bestätigungsmail sowie im Erinnerungsmail.

Ich möchte den Steuerberater wechseln – kann man das jederzeit tun? 

Ein Wechsel des Steuerberaters ist in Österreich grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings gilt es, die vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen zu beachten – diese finden sich in der Regel in den Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB). Sollten Sie mit der Zusammenarbeit nicht mehr zufrieden sein, ist ein Wechsel absolut legitim. 
Wichtiger Hinweis: Stellen Sie sicher, dass alle ausstehenden Honorare beglichen sind. Ihr bisheriger Steuerberater hat nämlich ein Zurückbehaltungsrecht an den erstellten Unterlagen, solange offene Rechnungen bestehen. Eine saubere Abwicklung erspart beiden Seiten unnötigen Ärger und ermöglicht einen reibungslosen Übergang zu Ihrer neuen steuerlichen Vertrauensperson.

Bis wann muss die Steuererklärung in Österreich abgegeben werden?

Bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline ist die Steuererklärung bis spätestens 30. Juni des Folgejahres abzugeben. Wer von einer/einem Steuerberater:in vertreten wird, fällt in die Quotenregelung und die Abgabefrist der Steuererklärung verlängert sich dadurch.

Ich bin seit vielen Jahren bei meinem Steuerberater. Warum sollte ich wechseln?

Langjährige Treue ist wertvoll, sie sollte sich aber für Sie auszahlen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass Potenzial liegen bleibt oder Ihre Steuern nur verwaltet statt gestaltet werden, lohnt sich ein zweiter Blick. In einem unverbindlichen Erstgespräch zeigen wir Ihnen, ob sich ein Wechsel für Sie rechnet. Entscheiden Sie danach in Ruhe.

Ist der Wechsel mit viel Aufwand für mich verbunden?

Nein, den Großteil übernehmen wir. Ein Wechsel ist in Österreich jederzeit möglich, unter Beachtung der Kündigungsfristen aus den Auftragsbedingungen. Wir organisieren die Übergabe der Unterlagen und den reibungslosen Übergang. Wichtig ist nur, dass offene Honorare bei Ihrem bisherigen Steuerberater beglichen sind, sonst hat dieser ein Zurückbehaltungsrecht an den erstellten Unterlagen.

Was passiert, wenn ich eine Betriebsprüfung bekomme?

Dann stehen wir an Ihrer Seite. Wir bereiten Ihre Unterlagen vor, begleiten die Prüfung und übernehmen die Kommunikation mit dem Finanzamt, damit Sie den Rücken und Kopf frei haben.

Bis wann muss ich die Buchhaltungsunterlagen an Sie schicken/hochladen?

Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) ist in Österreich bei vierteljährlicher Einreichung (Umsatz EUR 100.000 im Vorjahr) jeweils zum 15. des zweitfolgenden Monats nach Quartalsende fällig. 

1. Quartal (Jänner bis März): 15. Mai – hochzuladen bestenfalls bis 15.04 
2. Quartal (April bis Juni): 15. August – hochzuladen bestenfalls bis 15.07
3. Quartal (Juli bis September): 15. November - hochzuladen bestenfalls bis 15.10
4. Quartal (Oktober bis Dezember: 15. Februar - hochzuladen bestenfalls bis 15.01 (des Folgejahres)

Bei einem Umsatz von mehr als EUR 100.000 im Vorjahr ist die UVA monatlich zu übermitteln. Die UVA muss bis zum 15. Tag des übernächsten Monats beim Finanzamt eingereicht werden. Beispielsweise muss die UVA für Januar bis zum 15. März abgegeben werden. Übermitteln Sie uns daher rechtzeitig immer Ihre Unterlagen, um Säumniszuschläge zu vermeiden. 

Kann ich als Neugründer zu Ihnen kommen?

Sehr gerne. Wir begleiten Sie von der Wahl der richtigen Rechtsform über die Anmeldung bis zur laufenden Betreuung, damit Sie von Anfang an richtig aufgestellt sind und kein Potenzial verschenken.

Muss ich für jedes Telefonat oder jede Rückfrage extra zahlen?

Nein, Sie müssen nicht bei jeder Frage an die Uhr denken. Wir besprechen den Rahmen der Zusammenarbeit klar vorab, damit Sie sich jederzeit melden können. Transparenz bei den Honoraren ist uns wichtig: Sie wissen, was Sie zahlen und wofür.

„Zahlen sind unser Werkzeug. Beratung, die über Zahlen hinausgeht. Wir verwalten Ihre Steuern nicht. Wir gestalten sie, und holen zurück, was Ihnen gehört."
Mario Stelzhammer

Steuerberater | Geschäftsführer